Neues Online-Verfahren zur Abfrage von Fahrzeugbriefen verfügbar

10. April 2025 : Über die Online-Auskunft Fahrzeugbriefe können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zu Ihrem finanzierten oder geleasten Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde bereits vorliegt.

Falls dies zutrifft, können Sie über unser Online-Reservierungssystem einen Termin mit uns vereinbaren. Die Auskunft ist kostenlos.

Das Online-Verfahren finden Sie auf unserer Homepage unter „Bürgerservice Landratsamt“ - „Online-Dienste“ - Bereich „Verkehr“ - „Online Zulassungsbehörde“ oder direkt hier https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrkronach/bsp_auskunft_fahrzeugbriefe 

Das Online-Reservierungssystem finden Sie auf unserer Homepage unter „Bürgerservice Landratsamt“  - „Online-Dienste“ - Bereich „Verkehr“ - „Online Zulassungsbehörde“ oder direkt hier https://www.landkreis-kronach.de/buergerservice-landratsamt/behoerdenwegweiser/?terminvereinbarung-online&orga=35203