Sachgebiet 04 - Gleichstellungsstelle

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Gleichberechtigung im Landkreis Kronach

Im Landkreis Kronach gibt es seit 1986 die Gleichstellungsstelle und war somit die erste eines Landkreises in Bayern.

Seither entwickelten sich verschiedene Arbeitsbereiche:

  • Beratung in besonderen Lebenssituationen 
  • Aufgreifen von Tabuthemen (Gewalt, Mobbing, sexuelle Belästigung…) 
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
  • Vernetzung der Frauengruppen, Verbände, Vereine und Organisationen 
  • Öffentlichkeitsarbeit 
  • Informationsveranstaltungen 
  • Beteiligung an Planungen und Maßnahmen der Verwaltung bei gleichstellungsrelevanten Themen 
  • Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes

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Gleichberechtigung im Gesetz

Die Gleichstellungsarbeit ist verfassungsrechtlich verankert.

Art. 3 Abs. 2 GG (Grundgesetz) bestimmt:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Die Realität sieht aber leider oft anders aus.
Gleichberechtigung ist schwer durchzusetzen, da festgefahrene Strukturen, wie typische Rollenverteilung in der Familie und auf dem Arbeitsmarkt ein Umdenken schwer machen.  

Lisa GratzkeFür Beratungen vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

 

Alle Beratungen sind streng vertraulich und kostenlos!

 

   
Ihre Gleichstellungsbeauftragte Lisa Gratzke

   

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Eva Wicklein
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