Abwasserabgabe

- Ein wirksames Mittel zur Erreichung besserer Wasserqualität -

Was ist die Abwasserabgabe?

Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt.
Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine Verbesserung der Gewässergüte zum Ziel hat. Die Lenkung geschieht auf zwei einander ergänzenden Wegen:

  • Die Erhebung einer Abgabe schafft Anreiz, vermeidbare Schadstoffemissionen in die Gewässer zu unterlassen und die Abwasserreinigung zu optimieren.
  • Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe stehen für Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte zur Verfügung.

Die Abwasserabgabe als umweltpolitisches Lenkungsinstrument wurde durch die Verabschiedung des Abwasserabgabengesetzes im Jahre 1979 eingeführt. Seit 1981 wird die Abwasserabgabe den Ländern erhoben. In Bayern sind die Kreisverwaltungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) für die Festsetzung und Erhebung der Abwasserabgabe zuständig.

Welche Anreizwirkung entfaltet die Abwasserabgabe?

Die Abwasserabgabe soll Anreize zur Vermeidung von Abwasser bzw. zur Verbesserung der Reinigungsleistungen bieten.

  • Die erste Anreizwirkung besteht in der Verminderung der Schadeinheiten bei höherer Reinigungsleistung der Abwasserbehandlungsanlagen.
  • Einen zweiten Anreiz bietet die Ermäßigung der Abgabe, die der Einleiter in Anspruch nehmen kann, der seine Abwasserreinigung nach den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik betreibt und die gesetzlichen Mindestanforderungen einhält.
  • Der dritte Anreiz ist dadurch gegeben, dass Investitionen zur Verbesserung der Reinigungsleistung bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ggf. mit der Abgabe verrechnet werden können.

Wer zahlt Abwasserabgabe?

Abgabepflichtig ist, wer Abwasser unmittelbar in ein Gewässer einleitet. Als Abwasser gilt Schmutzwasser sowie Niederschlagswasser.

Die Abgabepflichtigen sind:

  • Kommunen
  • Abwasserverbände
  • Abwasserzweckverbände
  • Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe

Für Einleitungen aus Haushaltungen von weniger als 8 m³ je Tag Schmutzwasser (sogenannte Kleineinleiter) ist die jeweilige Gemeinde abgabepflichtig.

Organisation des Arbeitsbereiches Abwasserabgabe

Im Rahmen der Überprüfungen durch den Kommunalen Prüfungsverband in Bayern wurde festgestellt, dass vielerorts Einsparungen möglich wären, wenn die vorhandenen Möglichkeiten wahrgenommen würden.

Ein sehr aufschlussreicher Beitrag, verfasst von

Herrn Adolf Kraus, Appianistraße 3, 86687 Kaisheim, Telefon: 0171 2642445,
abgedruckt in der Zeitung ”KommunalPraxis BY, Ausgabe 4 und 5/2001”, Herausgeber Carl Link Verlag,

soll zu einer möglichen Verbesserung des Arbeitsbereiches Abwasserabgabe auf der gemeindlichen Ebene anregen.

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