Allgemeine Infos

Informationen zum Fahrerlaubnisrecht

Zum 1. Januar 1999 wurde der neue EU-weit angeglichene Kartenführerschein eingeführt. Der Kartenführerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Nach zahlreichen kleineren Änderungen im Aussehen und bei den Fahrerlaubnisklassen wird in Deutschland seit dem 19.01.2013 der aktuelle EU-Kartenführerschein mit den aktuellen Fahrerlaubnisklassen eingeführt.

Alle bisher ausgegebenen Papier-Führerscheine sowie die seit 1999 bis zum 18.01.2013 ausgegebenen Karten-Führerscheine sind in den nächsten Jahren in den aktuellen Kartenführerschein umzutauschen. Für den Umtausch sind die nachfolgend aufgelisteten Fristen zu beachten. Bei Papier-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr. Bei den vom 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ausgegebenen Kartenführerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem auf der Vorderseite der Karte unter Nr. 4a vermerkten Ausstellungsdatum.

Papier-Führerscheine:

Geburtsjahr Inhaber/in

Umtausch zu beantragen bis spätestens

bis 1952 Ende 2032
1953 - 1958 Ende 2021
1959 - 1964 Ende 2022
1965 - 1970 Ende 2023
ab 1971 Ende 2024

Karten-Führerscheine:

Ausstellungsjahr: Umtausch zu beantragen bis spätestens:
1999 - 2001 Ende 2025
2002 - 2004 Ende 2026
2005 - 2007 Ende 2027
2008 Ende 2028
2009 Ende 2029
2010 Ende 2030
2011 Ende 2031
2012 - 18.01.2013 Ende 2032

Weitere Informationen zum EU-Kartenführerschein, zu den aktuellen Fahrerlaubnis-Klassen sowie zu den Schlüsselzahlen auf der Rückseite des Kartenführerscheins finden Sie in den nachfolgenden Informationen.

Ansprechpartner

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Auskunft
09261 678-304 09261 678-489 16

Landratsamt Kronach

AdresseLandratsamt Kronach
Güterstraße 18
96317   Kronach
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Fax: 09261 678-211