Digitales Baugenehmigungsverfahren

Das Landratsamt Kronach bietet im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung die Möglichkeit alle Baugenehmigungsverfahren online einzureichen.

Ziel des digitalen Bauantragsverfahrens ist es, dass bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser (z.B. Architekten und Ingenieure) bauaufsichtliche Anträge digital einreichen können. Die hierzu notwendigen Online-Verfahren finden Sie auf unserer Homepage unter Bürgerservice Landratsamt -> Online-Dienste ->  Bereich Bauen.

Deshalb sind bauaufsichtliche Anträge, über welche das Landratsamt Kronach abschließend zu entscheiden hat, wie z.B. Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Antrag auf Abgrabungsgenehmigung etc. nicht mehr über die Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt Kronach einzureichen. Die kreisangehörigen Gemeinden bleiben jedoch selbstverständlich ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und werden im ersten Schritt nach Eingang der Unterlagen unverzüglich über den Antrag informiert und am Verfahren beteiligt.

Für die Nutzung des digitalen Bauntrages ist eine Bayern-ID erforderlich, die Sie über das BayernPortal beantragen können. Da bei der digitalen Bauantragstellung auf die Unterschriften verzichtet wird, ist eine Authentifizierung auf substantiellem Vertrauensniveau notwendig. Hierfür wird ein elektronischer Personalausweis oder ein Elster-Zertifikat benötigt.

Weitere Informationen zum digitalen Bauantragsverfahren finden Sie auf der folgenden Webseite des bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr: https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/bauherren/index.php

Das Einreichen von Bauanträgen und sonstigen baurechtlichen Anträgen in Papierform ist neben der digitalen Antragstellung selbstverständlich weiterhin möglich.

Landratsamt Kronach

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