Technische Änderung
Berichtigung der Fahrzeugpapiere wegen technischer Änderung
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (nur bei bestimmten Änderungen wie z. B. Fahrzeugklasse, Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle, Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, E-Kennzeichen (Elektrofahrzeuge) oder zusätzlicher Namensänderung)
- Fahrzeugbrief (wenn in alter Form vorhanden)
- technisches Gutachten nach § 19 StVZO einer anerkannten Überwachungsorganisation
- Vollmacht, wenn eine beauftragte Person den Antrag stellt
- bei Änderung der Fahrzeugart ist zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorzulegen
- Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung,falls diese bereits fällig war
- Nachweis der Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben z. B. bei LKW u. selbstf. Arbeitsmaschinen über 7,5 t / Anhänger über 10 t / Omnibusse)
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Auskunft
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09261 678-256 | 09261 678-471 | 16 | kfzpoststelle@lra-kc.bayern.de |