Technische Änderung

Berichtigung der Fahrzeugpapiere wegen technischer Änderung

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (nur bei bestimmten Änderungen wie z. B. Fahrzeugklasse, Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle, Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, E-Kennzeichen (Elektrofahrzeuge) oder zusätzlicher Namensänderung)
  • Fahrzeugbrief (wenn in alter Form vorhanden)
  • technisches Gutachten nach § 19 StVZO einer anerkannten Überwachungsorganisation
  • Vollmacht, wenn eine beauftragte Person den Antrag stellt
  • bei Änderung der Fahrzeugart ist zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorzulegen
  • Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung,falls diese bereits fällig war
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben z. B. bei LKW u. selbstf. Arbeitsmaschinen über 7,5 t / Anhänger über 10 t / Omnibusse)

 

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