Allgemeinverfügung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen

02. September 2022 : Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV); Erlass einer Allgemeinverfügung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen nach der 1. BImSchV aufgrund der Gasmangellage

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verordnung über
kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV);
Erlass einer Allgemeinverfügung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren
Holzfeuerungsanlagen nach der 1. BImSchV aufgrund der Gasmangellage

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.